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Gleichstellung von Mann und Frau

Im Land Brandenburg haben Gemeinden mit eigener Verwaltung zur Verwirklichung des Grundrechtes der Gleichberechtigung von Frau und Mann Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.

Die wesentlichen Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten sind:

  • Artikulation und Vertretung der Bedürfnisse und Interessen von Frauen,
  • Vermittlung zwischen Frauenbewegung, Bürgerinnen, Verwaltung und Politik,
  • Konzeptionierung und Initiierung systematischer Gleichstellungspolitik,
  • Information und Beratung.

Ziele der Gleichstellungsarbeit sind:

  • der Abbau von Gleichstellungsdefiziten im örtlichen Lebensumfeld und in der Verwaltung,
  • Strukturveränderungen zur Verbesserung der Situation von Frauen in allen Lebensbereichen.

 

Die Umsetzung der Zielsetzung bedeutet für die Gleichstellungsbeauftragte, dass sie sowohl verwaltungsintern als auch verwaltungsextern tätig wird. Als Teil der Kommunalverwaltung ist die Gleichstellungsbeauftragte zuständig für das gesamte Gemeindegebiet und nicht ausschließlich für die weiblichen Personen.

Rechtsgrundlagen

  • Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
  • Landesgleichstellungsgesetz des Landes Brandenburg (LGG)

Hinweis

Um telefonische Terminvereinbarung wird gebeten.

Kontakt mit der Gleichstellungsbeauftragten

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

Datenschutz:*

Zuständigkeit

Gleichstellungsbeauftragte

Ansprechpartner
Frau Sabrina Schäfer
Zimmer
Rathaus, Raum 3.73
Telefon
03332 446-388
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Gleichstellungsbeauftragte
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 22116
gleichstellung
@schwedt.de
Kontaktformular

Sprechzeiten

Di.
9–12 und 13–18 Uhr
Do.
9–12 und 13–15 Uhr
Fr.
9–12 Uhr
und nach Vereinbarung
Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen

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