Direkt zum Inhalt Direkt zur Hauptnavigation

Sprachauswahl

Suche Hilfe
zum Stichwortverzeichnis

Standardnavigation

Hauptnavigation

Hundesteuer (An- und Abmeldung)

Hundesteuer wird für das Halten von Hunden durch natürliche Personen in der Stadt Schwedt/Oder erhoben. Nach Anschaffung eines Hundes ist dieser innerhalb von 14 Tagen anzumelden. Steuerpflichtig ist, wer einen Hund in seinem Haushalt aufgenommen hat (Hundehalter).

Hunde, die nachweislich aus dem Tierheim übernommen wurden, erhalten für den Zeitraum von 12 Monaten eine Steuerbefreiung.

Die Abteilung Steuern ist an die Aufrufanlage im Rathaus angeschlossen.

Zahlungstermine 

Steuern und Gebühren

  • entsprechend Hundesteuersatzung und Verwaltungsgebührensatzung, Punkt 12.2.

Rechtsgrundlagen

  • Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
  • Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg
  • Hundesteuersatzung

    Anträge – Formulare – Unterlagen

    Anmeldung:

    • Formular: Hundesteuer-Anmeldung
    • Formular: SEPA-Basislastschriftmandat

    Abmeldung:

    • Formular: Hundesteuer-Abmeldung
    • Hundesteuermarke
    • Bescheinigung vom Tierarzt (nur bei Tod des Hundes)

    Befreiung von der Hundesteuer:

    • Schwerbehindertenausweis mit dem Kennzeichen "B", "Bl", "aG","Gl" oder "H"
    • ggf. Bescheinigung vom Tierheim Schwedt/Oder

    Antrag auf Ermäßigung:

    • Nachweis zu den in § 4 der Hundesteuersatzung genannten Lebensumständen 

    Kontakt mit dem Fachbereich 2

    Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

    Datenschutz:*

    Zuständigkeit

    Steuern

    Ansprechpartner
    Frau Christine Schober
    Zimmer
    Rathaus, Raum 1.86
    Telefon
    03332 446-286
    Adresse
    Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 2
    Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
    16303 Schwedt/Oder
    Fax
    03332 446-252
    finanzen.stadt
    @schwedt.de
    Kontaktformular

    Sprechzeiten

    Di.
    9–12 und 13–18 Uhr
    Do.
    9–12 und 13–15 Uhr
    Fr.
    9–12 Uhr
    Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen