Direkt zum Inhalt Direkt zur Hauptnavigation

Sprachauswahl

Suche Hilfe
zum Stichwortverzeichnis

Standardnavigation

Hauptnavigation

Haustier (Hund) halten

Haustiere erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Ob Hund oder Katze, Hamster oder Meerschwein, Wellensittich oder Papagei – in jedem Fall haben die Eigentümer und Halter eine Verantwortung für das Tier und für die Mitmenschen zu tragen.

Insbesondere für Hunde gibt es Regelungen, die es zu beachten gilt. In Schwedt/Oder sind 2022 über 2000 Hunde angemeldet.

Hund anmelden

Hunde sind generell bei der Stadt anzumelden – innerhalb von 14 Tagen beim Steueramt, unverzüglich beim Ordnungsamt, wenn es sich um einen entsprechend großen Hund handelt. Mehr

Eine Hundesteuer ist zu entrichten, wenn der Hund länger als zwei Monate im Haushalt aufgenommen wird. Die Hundesteuersatzung der Stadt regelt die Steuersätze sowie eine Befreiung und Ermäßigung von der Steuer. Mehr

Gefährliche Hunde

Für das Halten gefährlicher Hunde gelten besondere Regelungen. Entsprechend der brandenburgischen Hundehalterverordnung ist eine Erlaubnis der Ordnungsbehörde erforderlich. Mehr

Ausführen von Tieren

Haustiere dürfen nicht ohne Aufsicht frei herumlaufen. Hunde sind an der Leine zu führen. Genaueres regelt die Stadtordnung.

Ausnahmen bilden die im Stadtgebiet gekennzeichneten Hundewiesen und die eingezäunte Hundefreilauffläche. Diese Auslaufflächen sind mit einem entsprechenden Schild gekennzeichnet.

Hundewiesen:

  • an der Werner-Seelenbinder-Straße zwischen Bäcker- und Handelsstraße
  • am Waldrand, parallel zur Templiner Straße
  • am Bahndamm von Bahnübergang Vierradener Chaussee bis Helbigstraße
  • am Bahndamm zwischen Helbigstraße und Gustav-Rotkopf-Straße
  • Ecke Biesenbrower, Gramzower Straße
  • Friedrichsthaler Straße
  • eingezäunte Fläche an der Ecke August-/Karl-Teichmann-Straße

Vorschriften

  • Hundesteuersatzung der Stadt Schwedt/Oder
  • Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt Schwedt/Oder (Stadtordnung)
  • Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung) Mehr

Downloads

Faltblatt „Informationen für Hundehalter in Schwedt/Oder“

Lageplan der Hundewiesen (PDF-Datei)

Formular: Anzeige der Hundehaltung gemäß § 6 HundehV

Formular: Hundesteuer-Anmeldung

Formular: Hundesteuer-Abmeldung

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt Schwedt/Oder (Stadtordnung)

Hundesteuersatzung der Stadt Schwedt/Oder

Satzung der Gemeinde Berkholz-Meyenburg über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

Satzung der Gemeinde Mark Landin über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

Satzung der Gemeinde Passow über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

Datenschutzhinweise zur Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 und Art. 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) (PDF)