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Reisepass

Deutsche im Sinne des Artikels 116  Abs. 1 des Grundgesetzes, die über eine Auslandsgrenze aus dem Geltungsbereich des Passgesetzes ausreisen oder über sie einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen und sich damit über ihre Person auszuweisen. Der Passpflicht wird durch Vorlage eines Passes der Bundesrepublik Deutschland, in besonderen Fällen durch Vorlage eines vorläufigen Passes der Bundesrepublik Deutschland, genügt.

Der Reisepass muss persönlich beantragt werden.

Gebühren – Entgelte

  • Reisepass für Personen unter 24 Jahren 37,50 EUR
  • Reisepass für Personen unter 24 Jahren mit 48 Seiten 59,50 EUR
  • Reisepass für Personen unter 24 Jahren im Expressverfahren 69,50 EUR
  • Reisepass für Personen unter 24 Jahren mit 48 Seiten im Expressverfahren 91,50 EUR
  • Reisepass 70,00 EUR
  • Reisepass mit 48 Seiten 92,00 EUR
  • Reisepass im Expressverfahren 102,00 EUR
  • Reisepass für Personen mit 48 Seiten im Expressverfahren 124,00 EUR
  • vorläufiger Reisepass 26,00 EUR

Rechtsgrundlagen

  • Passgesetz (PassG)
  • Gebührenordnung zum Passgesetz (Passgebührenordnung – PassGebV) in der jetzt gültigen Fassung
  • Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Passgesetzes (PassVwV)
  • Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung – PassV)

Anträge – Formulare – Unterlagen

  • Antrag, wird von der Meldebehörde vollständig ausgefüllt
  • Personalausweis oder Geburtsurkunde
  • 1 aktuelles Passbild

zusätzlich bei Beantragung für unverheiratete Minderjährige:

  • Personalausweis oder Reisepass eines Sorgeberechtigten, ggf. auch des Familienpflegeberechtigten
  • Bestätigung des Vorliegens eines Einverständnisses des anderen Sorgeberechtigten (formlos im Amt)
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • bei Alleinsorgeberechtigten: einfache Erklärung zur Glaubhaftmachung des Sorgerechtes (im Zweifelsfall zusätzliche Nachweise)
  • 1 Passbild

Kontakt mit der Meldebehoerde

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.
Wollen Sie einen Termin buchen, folgen Sie diesem Link: https://schwedt.flexappoint.de!

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Zuständigkeit

Meldebehörde

Ansprechpartner
Herr Tobias Steinbrück
Zimmer
Rathaus, Raum 1.12
Telefon
03332 446-853
Ansprechpartner
Frau Martina Rinkau
Zimmer
Rathaus, Raum 1.71
Telefon
03332 446-852
Ansprechpartner
Herr Patrick Kraftzik
Zimmer
Rathaus, Raum 1.71
Telefon
03332 446-854
Ansprechpartner
Frau Marina Schander
Zimmer
Rathaus, Raum 1.71
Telefon
03332 446-851
Ansprechpartner
Frau Christine Hauschild
Zimmer
Rathaus, Raum 1.71
Telefon
03332 446-856
Ansprechpartner
Frau Anke Damaszek
Zimmer
Rathaus, Raum 1.10D
Telefon
03332 446-239
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 5
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 22116
meldewesen.stadt
@schwedt.de
Kontaktformular

Sprechzeiten

Mo.
8:30–12:00 Uhr (ohne Termin)
Weitere Zeiten nur nach Termin­verein­barung:
Online-Terminvergabe
telefonisch 03332 446-0

Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen