PCK-Treuhandverwaltung verlängert (Archiv)
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 14. März 2023 die Klage des Rosneft-Konzerns gegen die Anordnung der Treuhandverwaltung abgewiesen. Die Anordnung der Treuhand durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) war rechtmäßig und verhältnismäßig.
Das BMWK beabsichtigt, die am 15. März 2023 auslaufende Treuhandverwaltung um weitere sechs Monate zu verlängern. Es berücksichtigt hierbei die Gerichtsentscheidung. Die Verlängerung der Treuhand wird am 15. März 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie wird mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger wirksam.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck: „Das ist eine gute Nachricht für die Versorgungssicherheit und die Zukunft der PCK Schwedt. Die Versorgungssicherheit ist oberste Priorität und daher handlungsleitend. Sie sicherzustellen war und ist Zweck der Treuhandverwaltung.“
Quelle: www.bmwk.de