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Alters- und Ehejubiläen

In Schwedt/Oder ist es ein guter Brauch, bei einem besonderen Jubiläum die Glückwünsche des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin auszusprechen. Den Ablauf der Gratulation stimmt eine Mitarbeiterin des Fachbereiches Ordnung und Brandschutz, Sachgebiet Wohnungswesen, mit den nächsten Verwandten oder den Jubilaren und Ehepaaren rechtzeitig ab. Die Jubilare werden, wenn sie eine Einverständniserklärung abgegeben haben, auch im Stadtjournal „SCHWEDTerLEBEN“ genannt. Die unterschriebene Einverständniserklärung sollte spätestens 4 Wochen vor dem Jubiläum im Rathaus vorliegen.

Wann gratuliert die Stadt?

Geburtstage

  • Anlässlich des 80. Geburtstages gratuliert die Bürgermeisterin den Jubilaren mit einer Glückwunschkarte.
  • Zum 85. und 90. Geburtstag überreicht ein Vertreter der Stadtverwaltung Blumen und die Glückwunschkarte der Bürgermeisterin.
  • Ab dem 95. Geburtstag überreicht die Bürgermeisterin Blumen und ein Präsent.
  • Der 100. Geburtstag ist etwas ganz besonderes. Die Bürgermeisterin überreicht zu diesem Anlass neben den Blumen ein Sachgeschenk, das individuell für Sie ausgewählt wird. Als Gratulant stellt sich auch die Landrätin oder ihr Vertreter ein. Glückwünsche vom Bundes- und Ministerpräsidenten erhalten Sie mit einer Glückwunschkarte.
  • Jedes weitere Jahr gratuliert die Bürgermeisterin persönlich. Die Landrätin, der Ministerpräsident und der Bundespräsident gratulieren erst wieder zum 105. Geburtstag.
  • In den Ortsteilen der Stadt Schwedt/Oder ist es Tradition, durch die/den Ortsvorsteher/in und die Ortsteilbeauftragte geehrt zu werden. Ab dem 95. Geburtstag erfolgt die Gratulation wie oben erläutert.

Ehejubiläen

  • Zum 50. Hochzeitstag gratuliert ein Vertreter der Stadtverwaltung und überreicht Blumen sowie ein Präsent. In den Ortsteilen der Stadt Schwedt/Oder erfolgt die Gratulation durch den die/den Ortsvorsteher/in und die Ortsteilbeauftragte.
  • Der 60. Hochzeitstag wird mit Blumen und einem Präsent durch die Bürgermeisterin geehrt. Des Weiteren erhalten Sie Glückwunschschreiben vom Ministerpräsidenten und der Landrätin.
  • Anlässlich eines 65., 70. oder 75. Ehejubiläums erfolgt die Gratulation wie beim 60. Ehejubiläum. Zusätzlich gratuliert der Bundespräsident mit einem Glückwunschschreiben.
     

Jubilare, die eine Weitergabe ihrer Daten aus dem Melderegister nicht wünschen, haben die Möglichkeit, dem zu widersprechen. Dafür können Sie das Formular „Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten aus dem Meldergiste“ nutzen.

Gebühren – Entgelte

  • keine

Anträge – Formulare – Unterlagen

  • Formular: Einverständniserklärung zur Veröffentlichung meines Namens und meines Geburtstagsjubiläums bzw. Ehejubiläums im Stadtjournal der Stadt Schwedt/Oder
  • Formular: Widerspruch

Kontakt mit dem Bereich Wohnungswesen

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

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Zuständigkeit

Wohnungswesen

Ansprechpartner
Frau Kathrin Schlinke
Zimmer
Rathaus, Raum 3.25
Telefon
03332 446-822
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 6
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 446-612
wohnungswesen.stadt
@schwedt.de
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Do.
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