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Meldebescheinigung

Meldebescheinigungen über die Angaben zur eigenen Person benötigt man für die Beantragung von Leistungen in anderen Ämtern, u. a. zum Beispiel in der Kfz-Zulassungsstelle, Führerscheinstelle, Bundeselterngeldstelle, im Standesamt, eventuell im Sozialamt.

Eine persönliche Beantragung ist erforderlich.

Gebühren – Entgelte

  • 5,00 EUR

Rechtsgrundlagen

  • Bundesmeldegesetz (BMG) § 18
  • Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in der jetzt gültigen Fassung, in Verbindung mit der Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministers des Innern und für Kommunales  – GebOMI), Tarifstelle 2, in der jetzt gültigen Fassung

Anträge – Formulare – Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

Kontakt mit der Meldebehoerde

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.
Wollen Sie einen Termin buchen, folgen Sie diesem Link: https://schwedt.flexappoint.de!

Datenschutz:*

Zuständigkeit

Meldebehörde

Ansprechpartner
Herr Tobias Steinbrück
Zimmer
Rathaus, Raum 1.12
Telefon
03332 446-853
Ansprechpartner
Frau Martina Rinkau
Zimmer
Rathaus, Raum 1.71
Telefon
03332 446-852
Ansprechpartner
Herr Patrick Kraftzik
Zimmer
Rathaus, Raum 1.71
Telefon
03332 446-854
Ansprechpartner
Frau Marina Schander
Zimmer
Rathaus, Raum 1.71
Telefon
03332 446-851
Ansprechpartner
Frau Christine Hauschild
Zimmer
Rathaus, Raum 1.71
Telefon
03332 446-856
Ansprechpartner
Frau Anke Damaszek
Zimmer
Rathaus, Raum 1.10D
Telefon
03332 446-239
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 5
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 22116
meldewesen.stadt
@schwedt.de
Kontaktformular

Sprechzeiten

Mo.
8:30–12:00 Uhr (ohne Termin)
Weitere Zeiten nur nach Termin­verein­barung:
Online-Terminvergabe
telefonisch 03332 446-0

Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen