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2023: Digitalisierung in Kultureinrichtungen der Stadt

Diese Projekte werden aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert.

Im Rahmen der Förderinitiative der ILB „Digitalisierung in Kultureinrichtungen“ konnte in sechs Kultureinrichtungen der Stadt Schwedt/Oder flächendeckend WLAN errichtet werden. Darüber hinaus wurden in diesen Gebäuden bauliche Vorarbeiten zur Einrichtung von öffentlichen WLAN-Hotspots geleistet. Außerdem erfolgt die Beschaffung von interaktiven Tafeln und Tablets im Rahmen der Fördermaßnahme.

Foto: Musik- und Kunstschule
In der Musik- und Kunstschule wurde im gesamten Gebäude (in allen 5 Etagen und im Konzertsaal) ein Netzwerk zur Bewerkstelligung von schnellem Internet aufgebaut.
Durch die Förderung der Digitalisierung in Kultureinrichtungen der Stadt Schwedt/Oder soll die Leistungsfähigkeit der Einrichtungen wesentlich verbessert werden. Die Sichtbarkeit der Kultureinrichtungen und die Nutzbarkeit der Angebote soll verstärkt werden. Insbesondere die Pandemie hat gezeigt, dass die Kultureinrichtungen andere und weitere Wege gehen müssen, um ihre Angebote erlebbar und für den Besucher zugänglich zu machen. Im Rahmen der Digitalisierung sollen aber auch in den jeweiligen Kultureinrichtungen auf die Angebote der anderen Kultureinrichtungen hingewiesen werden, um so den Besuchern die Möglichkeit zu geben, mehr über alle Kultureinrichtungen zu erfahren und so die Aufmerksamkeit nicht nur den Blick auf die jeweils besuchte Kultureinrichtung zu lenken, sondern auf die Kulturlandschaft der Stadt Schwedt/Oder insgesamt.

Teilobjekte:

  • Musik- und Kunstschule, Berliner Straße 56
  • Vereinshaus Kosmonaut, Berliner Straße 52 a
  • Tabakmuseum Vierraden, Breite Straße 14
  • Stadtmuseum, Jüdenstraße 17
  • Jüdisches Museum, Gartenstraße 4/6
  • Berlischky-Pavillon, Lindenallee 28.
     

Gesamtkosten: 445.055,81 EUR
Eigenmittel: 62.000 EUR
Zuschuss: 383.055,81 EUR
Bewilligungszeitraum: 10.05.2022 bis 30.06.2023
 

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Schwedt/Oder am 31. Januar 2022, Nummer BV/316/22: Digitalisierung von Kultureinrichtungen – bauliche Kosten