Entwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage Kunow“ (Archiv)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwedt/Oder hat in ihrer Sitzung am 30. März 2022 den Entwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage Kunow“ (Nr. BV/315/22) gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Ziel der Planung ist die verbindliche Sicherung eines Baugebietes, welches die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage ermöglicht. Dazu soll der gesamte Geltungsbereich als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ festgesetzt werden.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Kunow“ (Stand Januar 2022), bestehend aus der Planzeichnung, den Textfestsetzungen und der Begründung einschließlich Umweltbericht, sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen liegen in der Zeit
vom 5. Mai 2022 bis einschließlich 10. Juni 2022
in der Stadtverwaltung Schwedt/Oder, Dienstsitz des Fachbereiches Stadtentwicklung und Bauaufsicht, Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 12 (Alte Fabrik), im Erdgeschoss links,
Montag von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches öffentlich aus.
Auskünfte zur Planung werden telefonisch unter 03332 446-342 oder nach Terminvereinbarung jeweils zu den Sprechzeiten:
Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
im Fachbereich 3, Abt. 3.2, Raum 116 (Alte Fabrik) erteilt.
Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese können mündlich zur Niederschrift oder schriftlich eingereicht werden. Die Stellungnahmen sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Möchten Sie Stellungnahmen elektronisch übermitteln, nutzen Sie bitte die folgende E-Mail-Adresse: stadtentwicklung.stadt@schwedt.de.
Der Wortlaut der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum oben genannten Bebauungsplanentwurf im Amtsblatt für die Stadt Schwedt/Oder Nr. 4 vom 27. April 2022, Seite 6 und 7, ist zu beachten.