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Lärmaktionsplanung

Bereits im Jahr 2002 wurde vom Europäischen Parlament und Rat eine einheitliche Richtlinie für ganz Europa verfasst, die bestrebt war, schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern. Zur Anpassung dieser Richtlinie auf Bundesebene wurde diese dann in nationales Recht umgesetzt. Gemeinsam mit den Verkehrs- und den Immissionsschutzbehörden wurden von den Gemeinden, im Rahmen der Umsetzung dieses Gesetzes, Handlungskonzepte erarbeitet mit dem ersten Schritt der Erstellung von Lärmkarten für Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Wichtigster Untersuchungsgegenstand im Land Brandenburg sind zunächst die Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über sechs Millionen Kraftfahrzeugen im Jahr (entspricht einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke – DTV – von über 16.000 Kfz/24 h). Der Untersuchungsumfang dazu wurde bereits vom Landesumweltamt Brandenburg erstellt und wurde seitens der Kommunen als Arbeitsgrundlage für die Ausarbeitung des Lärmaktionsplanes genutzt.

Rechtsgrundlagen

  • Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002
  • Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2004 (BGBl I S. 1794)
  • §§ 47 a bis 47 f neu Bundes-Immissionsschutzgesetz

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