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Sterbefälle ohne Angehörige

Die Stadt Schwedt/Oder ist für die Bestattung von unbekannten Toten sowie von Verstorbenen ohne Angehörige zuständig.

Grundsätzlich sind die Angehörigen oder die vom Verstorbenen zu Lebzeiten beauftragten Personen bestattungspflichtig. Als Angehörige gelten Ehegatten, volljährige Kinder, Eltern, Großeltern sowie deren Nachkommen in der genannten Reihenfolge. Sind Bestattungspflichtige nicht vorhanden, nicht zu ermitteln oder kommen ihrer Bestattungspflicht nicht nach, veranlasst der Fachbereich Ordnung und Brandschutz die Bestattung.

Wer als Bestattungspflichtiger nicht für die Bestattung sorgt, handelt ordnungswidrig. Dies kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 EUR geahndet werden

Rechtsgrundlagen

  • Brandenburgisches Bestattungsgesetz

Kosten

  • Die Kosten hierzu werden dem Bestattungspflichtigen auferlegt.

Kontakt mit der Abteilung Ordnungswesen

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

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Zuständigkeit

Stadtordnungsdienst

Ansprechpartner
Herr Georg Rehberg
Zimmer
Rathaus, Raum 3.10
Telefon
03332 446-632
Ansprechpartner
Frau Friederike Springborn
Zimmer
Rathaus, Raum 3.15
Telefon
03332 446-630
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 6
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 446-612
ordnungsamt.stadt
@schwedt.de
Kontaktformular

Sprechzeiten

Di.
9–12 und 13–18 Uhr
Do.
9–12 und 13–15 Uhr
Fr.
9–12 Uhr
Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen