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Anordnungen nach StVO

Die Stadt Schwedt/Oder ist untere Verkehrsbehörde im Sinne des § 44 Abs. 1 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung.

Die untere Straßenverkehrsbehörde ordnet auf Antrag verkehrsregelnde Maßnahmen nach § 45 StVO, insbesondere zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum, für das Gebiet der Stadt Schwedt/Oder an.

Die Antragsstellung sollte rechtzeitig erfolgen – kleinere Maßnahmen 3 Tage, mittlere Maßnahmen 1 Woche und große Maßnahmen mindestens 2 Wochen vor deren Beginn. Der Antragsteller erhält einen schriftlichen Bescheid.

Gebühren

  • nach Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrsordnung (StVO) § 45
  • Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrecht (StVRZV) § 4 (3)

Anträge – Formulare – Unterlagen

  • Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO
  • Lage- und Verkehrszeichenplan

Kontakt mit der Abteilung Ordnungswesen

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Zuständigkeit

Untere Straßenverkehrsbehörde

Ansprechpartner
Herr Jens Treuheit
Zimmer
Rathaus, Raum 3.20
Telefon
03332 446-645
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 6, Abteilung Ordnungswesen
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 446-612
ordnungsamt.stadt
@schwedt.de
Kontaktformular

Sprechzeiten

Di.
9–12 und 13–18 Uhr
Do.
9–12 und 13–15 Uhr
Fr.
9–12 Uhr
Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen