Direkt zum Inhalt Direkt zur Hauptnavigation

Sprachauswahl

Suche Hilfe
zum Stichwortverzeichnis

Standardnavigation

Hauptnavigation

Sondernutzung von öffentlichen Flächen

Eine Sondernutzung ist die Nutzung des öffentlichen Verkehrsraumes über seine eigentliche Zweckbestimmung (Gemeingebrauch) hinaus. Dazu zählt auch die Anbringung von Werbeanlagen, Werbeausfsteller und die Plakatierung an Straßenlaternen. Für den Geltungsbereich der Stadt Schwedt/Oder muss dafür eine Erlaubnis beim Fachbereich Ordnung und Brandschutz der Stadt Schwedt/Oder beantragt werden.

Der Antrag ist schriftlich und spätestens zwei Wochen vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung zu stellen. Sondernutzungen, die langfristig voraussehbar sind und in erheblichem Maße den Gemeingebrauch beeinträchtigen, sind mindestens 1 Monat vor Eintritt mit der erlaubnisgebenden Behörde abzustimmen.

Die Erlaubnis wird auf Zeit oder Widerruf erteilt. Sie kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden, wenn diese für die Ordnung und Sicherheit des Verkehrs oder zum Schutze der Wege, Plätze oder des Allgemeinwohles erforderlich sind.

Mobiler Straßenhandel (Fliegender Handel aus Verkaufsfahrzeugen)

Die Stadt Schwedt/Oder hat eine Standort- und Vergabekonzeption entwickelt, die als Handlungsleitfaden für die Vermarktung und Vergabe von geeigneten und abgestimmten Standorten in der Kernstadt dient. Wenn Sie beabsichtigen, Straßenhandel (z. B. Verkauf von Imbisswaren, Speiseeis, Obst, Gemüse etc.) zu betreiben. Mehr
Bei Interesse können Sie sich bis zum 31.10. eines Jahres für einen Standort im Folgejahr bewerben. Nutzen Sie dazu das Formular „Antrag auf Sondernutzung öffentlicher Flächen“ (unter Downloads verfügbar). Ein vollständiger Antrag beinhaltet Angaben zu Art und Maße des Verkaufsstandes (vorzugsweise mit Bild), dem vollständigen Verkaufsangebot, den Verkaufstagen und -zeiten, der Kopie Ihrer Reisegewerbekarte und den Wunschstandort im jeweiligen Jahr.
Gehen mehr Anträge ein als Plätze verfügbar sind, entscheidet das Los über die Belegung der Standorte. Die Vergabe erfolgt maximal für ein Kalenderjahr!

Gebühren

  • entsprechend Sondernutzungssatzung

Rechtsgrundlagen

  • Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
  • Bundesfernstraßengesetz § 18
  • Brandenburgisches Straßengesetz
  • Sondernutzungssatzung

Anträge – Formulare – Unterlagen

  • Formular: Antrag auf Sondernutzung öffentlicher Flächen
  • Erklärung und Begründung der Sondernutzung
  • Plan bzw. Handskizze mit Größenangabe der zu nutzenden Fläche

Weitere mögliche Unterlagen je nach beabsichtigter Nutzung:

  • Zustimmung des Eigentümers
  • Zustimmung des Amtes für Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • Formular: Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO
  • Bauantrag gemäß § 68 BbgBO
  • Kopie der Reisegewerbekarte

Kontakt mit der Abteilung Ordnungswesen

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

Datenschutz:*

Zuständigkeit

Ordnungswesen

Ansprechpartner
Frau Antonia Schmock
Zimmer
Rathaus, Raum 3.20
Telefon
03332 446-621
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 6
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 446-612
ordnungsamt.stadt
@schwedt.de
Kontaktformular

Sprechzeiten

Di.
9–12 und 13–18 Uhr
Do.
9–12 und 13–15 Uhr
Fr.
9–12 Uhr
Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen