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Namensänderung (öffentlich-rechtlich)

Die Änderung von Familien- und Vornamen kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Fachbereich Ordnung und Brandschutz der Stadt Schwedt/Oder beantragt werden.

Eine solche öffentlich-rechtliche Namensänderung dient dazu, Unzulänglichkeiten im Einzelfall zu beseitigen. Sie hat aber Ausnahmecharakter.

Gebühren

  • Vornamen 15,00 EUR bis 250,00 EUR
  • Familiennamen 15,00 EUR bis 1.000,00 EUR

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen

Anträge – Formulare – Unterlagen

Nach den Bedingungen des Einzelfalls sind unterschiedliche Unterlagen notwendig. Diese werden im persönlichen Gespräch besprochen. Eine vorherige telefonische Absprache ist ratsam. Die entsprechenden Formulare werden nur von der/m Sachbearbeiter/in ausgefüllt.

Kontakt mit der Abteilung Ordnungswesen

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

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Zuständigkeit

Ordnungswesen

Ansprechpartner
Frau Antonia Schmock
Zimmer
Rathaus, Raum 3.20
Telefon
03332 446-621
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 6
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 446-612
ordnungsamt.stadt
@schwedt.de
Kontaktformular

Sprechzeiten

Di.
9–12 und 13–18 Uhr
Do.
9–12 und 13–15 Uhr
Fr.
9–12 Uhr
Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen