Halten gefährlicher Hunde
Die Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg definiert im § 8, welche Hunde als gefährlich gelten. Wer einen gefährlichen Hund ausbilden, abrichten oder mit Ausnahme der Hunde im Sinne von § 8 Abs. 2 halten will, bedarf der Erlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde. Die betreffenden Hunde haben eine Plakette zu tragen, die im Fachbereich Ordnung und Brandschutz der Stadt Schwedt/Oder ausgehändigt wird, wenn die entsprechenden Unterlagen vorgelegt werden.
Es muss die erforderliche Sachkunde zum Halten und Führen eines solchen Hundes nachgewiesen werden. Der Nachweis ist aufgrund einer Sachkundeprüfung beim Sachverständigen gegenüber der örtlichen Ordnungsbehörde zu erbringen. Außerdem muss die erforderliche Zuverlässigkeit zum Halten und Führen von Hunden nachgewiesen werden. Als Nachweis der Zuverlässigkeit ist ein Führungszeugnis nach den Vorschriften des Bundeszentralregistergesetzes vorzulegen sowie der Nachweis der Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip.
Grundsätzlich müssen alle Hunde, die eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm haben, vom Hundehalter der örtlichen Ordnungsbehörde unverzüglich angezeigt werden. Auch hier muss ein Nachweis der Zuverlässigkeit zum Halten und Führen von Hunden sowie der Nachweis der Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip vorgelegt werden.
Für gefährliche Hunde im Sinne des § 8 Abs. 3 kann der Halter jedoch nachweisen, dass der Hund keine gesteigerte Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaften gegenüber Mensch und Tier aufweist. Dazu ist im Fachbereich Ordnung und Brandschutz ein Negativzeugnis über den Hund vom Gutachter vorzulegen.
Zur Abgabe des Antrags ist ein Termin zu vereinbaren. Um die im Antrag gemachten Angaben zum Hund vergleichen zu können, kann es erforderlich sein, den Hund zu diesem Termin mitzubringen.
Gebühren
- Negativzeugnis 25,56 EUR
- Erlaubnis 76,69 EUR
Rechtsgrundlagen
- Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung) Mehr
Anträge – Formulare – Unterlagen
für Erlaubnis zum Halten gefährlicher Hunde:
- Antrag (in der Abt. Ordnungswesen erhältlich)
- Führungszeugnis: Online-Portal
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Vermieters
- Zuchtpapiere, soweit vorhanden,
- Sachkundenachweis
- Nachweis der Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip-Transponder
für Negativzeugnis:
- Negativgutachten
- Nachweis der Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip-Transponder
- Führungszeugnis: Online-Portal
für die Anzeige des Haltens großer Hunde (ab 40 cm bzw. 20 kg Gewicht):
- Nachweis der Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip-Transponder
- Führungszeugnis: Online-Portal