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Befristete Einleitung von Drainwasser, Grundwasser und fließenden Gewässern in die öffentliche Regenwasserkanalisation

Die Stadt Schwedt/Oder betreibt in ihrem Gebiet die Straßenentwässerung und Grundstücksoberflächenentwässerung als öffentliche Einrichtung. Dazu wird die Regenwasserkanalisation genutzt.

Wird eine zeitweise Einleitung von Drain-, Grundwassern und anderen fließenden Gewässern in die öffentliche Regenwasserkanalisation notwendig, kann der Fachbereich Hoch- und Tiefbau, Stadt- und Ortsteilpflege auf Antrag eine befristete Einleitgenehmigung erteilen.

Kosten – Gebühren

  • entsprechend Oberflächenwassergebührensatzung

Rechtsgrundlagen

  • Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg (KAGBbg)
  • Oberflächenentwässerungssatzung
  • Oberflächenwassergebührensatzung

Anträge – Formulare – Unterlagen

  • ein schriftlicher, formloser Antrag auf zeitweise Einleitung von Drainwasser, Grundwasser und fließende Gewässer in die öffentliche Regenwasserkanalisation
  • Erläuterungsbericht mit einer Beschreibung des Vorhabens
  • Angaben über die Einleitmengen
  • ein mit einem Nordpfeil versehener Lageplan im Maßstab 1 : 500 mit Darstellung der Einleitstelle

Kontakt mit dem Fachbereich 4

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

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Zuständigkeit

Tief- und Landschaftsbau

Ansprechpartner
Herr Max Müller
Zimmer
Alte Fabrik, Raum 210
Telefon
03332 446-335
Ansprechpartner
Herr Pawel Chlebanski
Zimmer
Alte Fabrik, Raum 210
Telefon
03332 446-173
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 4
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 12
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 446-243
tiefbauamt.stadt
@schwedt.de
Kontaktformular

Sprechzeiten

Di.
9–12 und 13–18 Uhr
Do.
9–12 und 13–15 Uhr
Fr.
9–12 Uhr
Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen