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Bereitstellung von Urnengräbern

Für die Beisetzung der Urnen können Nutzungsrechte erworben werden an:

  • Urnenreihengrabstätten,
  • Urnenwahlgrabstätten,
  • Rasenurnenwahlgrabstätten,
  • Urnengemeinschaftsanlagen.
     

Urnenreihengrabstätten sind Grabstätten, die der Reihe nach belegt werden und an denen für die Dauer der Ruhezeit Nutzungsrechte erworben werden.
Urnenwahlgrabstätten sind Grabstätten, in denen 2, 4 bzw. 6 Urnen beigesetzt werden können. Man kann zwischen einer Nutzungszeit von 20 oder 30 Jahren wählen.

Auf dem Neuen Friedhof gibt es für die anonyme Urnenbeisetzung zwei Urnengemeinschaftsanlagen (davon eine für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr), in der die Urnen für die Dauer der Ruhezeit liegen.

Gebühren – Entgelte

Die Gebühren entsprechend Friedhofsgebührensatzung beziehen sich auf den Friedhof Schwedt/Oder. Die Gebühren für die Friedhöfe in den Ortsteilen sind deren Satzungen zu entnehmen.

Rechtsgrundlagen

  • Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
  • Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Bestattungsgesetz – BbgBestG) vom 7. November 2001
  • Friedhofssatzung
  • Friedhofsgebührensatzung

Anträge – Formulare – Unterlagen

Alle Formalitäten einschließlich der Beantragung des Beisetzungstermins erledigt das beauftragte Bestattungsunternehmen in Absprache mit der Friedhofsverwaltung.

Soll eine Urne ohne Bestattungsinstitut beigesetzt werden (Die Urne kommt z. B. aus einer anderen Stadt auf dem Postweg.), ist eine persönliche Absprache zum Ablauf der Beisetzung mit der Friedhofsverwaltung notwendig.

Kontakt mit der Friedhofsverwaltung

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

Datenschutz:*

Zuständigkeit

Friedhofsverwaltung

Ansprechpartner
Frau Katrin Kuhnert
Telefon
03332 259930
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 4
Neuer Friedhof 1
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 259935
friedhofsverwaltung.stadt
@schwedt.de
Kontaktformular

Sprechzeiten

Di.
9–12 und 13–18 Uhr
Do.
9–12 und 13–15 Uhr
Fr.
9–12 Uhr
Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen

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