Verpachtung von Nutzflächen für Baustelleneinrichtungen
Die Stadt Schwedt/Oder prüft auf Antrag, ob kommunale Flächen zur vorübergehenden Nutzung für Baustelleneinrichtungen verpachtet werden können.
Gebühren – Entgelte
- für die Antragstellung: keine
Rechtsgrundlagen
- Bürgerliches Gesetzbuch
Anträge – Formulare – Unterlagen
- formloser Antrag