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Weitere Fälle von Afrikanischer Schweinepest

Meldung des Landkreises Uckermark vom 4. August 2026

Am 30. Juli wurde bei einem weiteren tot aufgefundenen Wildschwein das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) amtlich festgestellt. Zeitgleich wurde bei fünf tot aufgefundenen Wildschweinen der Verdacht auf ASP amtlich festgestellt. Diese Fälle befinden sich außerhalb der Teilgebiete Criewener Polder/Stützkow und Schöneberger Wald/Gellmersdorfer Forst. Deshalb hat der Landkreis Uckermark am 4. August 2026 die 13. Änderung der Tierseuchenallgemeinverfügung auf seiner Internetseite veröffentlicht. Diese gilt bis zum 30. Juli 2027.

Zusätzlich zu den bisherigen Teilgebieten der Sperrzone II gelten die Anordnungen der Allgemeinverfügung jetzt auch für die Polder A, Polder 10, Polder 4 (inklusive Waldstück Teerofen) sowie Polder 5 und 6. Damit umfasst das betroffene Gebiet den gesamten Bereich von der Landkreisgrenze Barnim bis Gartz (siehe Karte).

Innerhalb dieser Teilgebiete liegen die Ortschaften Schöneberg, Stützkow, Alt Galow und Neu Galow, Stolpe/Oder, Linde, Friedrichsthal sowie Teile von Gellmersdorf, Zützen und Crussow.
Um eine weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest sowie ein Übergreifen auf Hausschweinebestände zu verhindern, sind folgende Maßnahmen auf weitere Teilgebiete der Sperrzone II auszuweiten:
Für die landwirtschaftlichen Flächen innerhalb des Bereiches gilt ein Bewirtschaftungsverbot. Ernte oder Bewirtschaftungsmaßnahmen müssen mit dem ASP-Krisenzentrum abgestimmt werden. Das Jagdverbot wird auf das neue Gesamtgebiet ausgedehnt. Die Sommerdeiche werden gesperrt. Hunde sind unbedingt an der Leine zu führen und die Tore sind zu schließen.

Die Polder dürfen nur noch von berechtigten Personen betreten werden. Radfahren und Wandern auf dem ausgewiesenen Oder-Neiße-Radweg ist weiterhin möglich. 
Für Zuwiderhandlungen können Geldbußen von bis zu 30.000 Euro verhängt werden.

Quelle: Landkreis Uckermark

Karte mit roter Markierung der gesperrten Fläche
Karte zur Tierseuchenallgemeinverfügung vom 4. August 2026

Meldung des Landkreises Uckermark vom 17. Juli 2026

Aufgrund der amtlichen Feststellung von 6 weiteren Fällen der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen im Landkreis Uckermark in Teilgebieten der Sperrzone II (hier: Criewener Polder/Stützkow und Schöneberger Wald) am 13.07.2026 und 14.07.2026 hat die Landrätin die 12. Änderung zur Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen vom 20.09.2021 angeordnet und bekannt gegeben.

Die Geltungsfrist der Verfügung wird bis zum 13. Juli 2027 verlängert.

Das Sperrgebiet wurde erweitert. Die Anordnungen gelten für die Teilgebiete Criewener Polder/Stützkow und Schöneberger Wald bzw. Gellmersdorfer Forst der Sperrzone II.

Quelle: Landkreis Uckermark

Meldung des Landkreises Uckermark vom 10. Juli 2026

Die Landrätin hat die 11. Änderung zur Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen vom 20.09.2021 angeordnet und bekannt gegeben. Die Geltungsfrist wurde bis zum 7. Juli 2027 verlängert.

Die Anordnung gilt für das Teilgebiet Criewener Polder / Stützkow innerhalb der ASP-Abwehrzäune (Schutzkorridor) im gesamten Criewener Polder (A) sowie außerhalb der Polderflächen zwischen der Ortslage Criewen und der Ortslage Alt Galow.

Das Betreten des Waldes oder der offenen Landschaft ist verboten. Jeglicher Fahrzeugverkehr in und aus dem Teilgebiet Criewener Polder / Stützkow der Sperrzone II sowie innerhalb des Teilgebietes Criewener
Polder / Stützkow der Sperrzone II ist verboten. Der Personenverkehr im Teilgebiet Criewener Polder / Stützkow der Sperrzone II ist nicht gestattet. Dieses Verbot schließt das Führen und Reiten von Pferden ein. „Offene Landschaft“ sind Felder, Wiesen und Ackerflächen, alle Bereiche außerhalb geschlossener Ortslagen und außerhalb von Bebauungszusammenhängen.

Es gilt ein grundsätzliches Jagdverbot im Teilgebiet Criewener Polder / Stützkow der Sperrzone II.

Quelle: Landkreis Uckermark

Meldung des Landkreises Uckermark vom 9. Juli 2026

Foto: liegendes Wildschwein im Wald
Tote Wildschweine sind auf ASP zu untersuchen.
Im Rahmen der routinemäßigen Fallwildsuche wurde am 30. Juni 2026 im Nationalpark Unteres Odertal, Polder AB, ein Kadaver gefunden. Im Nationalen Referenzlabor am Friedrich-Löffler-Labor wurde jetzt bestätigt, dass dieses sowie ein weiteres aufgefundenes Wildschwein mit dem ASP-Virus infiziert waren.

Beide Fundorte befinden sich im ASP-Schutzkorridor, im ersten Fall ca. 300 Meter von der Oder entfernt und im zweiten Fall außerhalb der Polderflächen.

Alle notwendigen Bekämpfungsmaßnahmen wurden intensiviert. Die Fallwildsuche wurde im Umkreis der Fundorte großflächig verstärkt. Kadaversuchhunde und Drohnen sind im Einsatz. Die Jagdausübungsberechtigten wurden informiert und eine verstärkte Bejagung von Schwarzwild wird angeordnet.

Aufgrund der Auffindesituation rechnet Amtstierarzt Henry Strathmann mit weiteren infizierten Tieren. Auch außerhalb des Schutzkorridors werden epidemiologische amtstierärztliche Untersuchungen durchgeführt, um einen Eintrag in Gebiete, die aktuell als ASP-freie gelten, zeitnah ausschließen zu können. Hier wird es ebenfalls zu einem Einsatz von Drohnentechnik sowie Hundeführern kommen.

Die Situation wird täglich neu analysiert und bewertet.

„Seit mehr als einem Jahr wurde die ASP in unserem Landkreis nicht mehr nachgewiesen. Dennoch mussten wir immer mit neuen Seucheneinträgen rechnen. Dass sich die Funde innerhalb der Schutzkorridor befinden, zeigt, dass sich unsere Schutzmaßnahmen bewähren. Vor dem Hintergrund des aktuellen Seuchengeschehens appelliere ich an die Bürgerinnen und Bürger, die ASP-Schutzzäune geschlossen zu halten und nicht zu zerstören. Beschädigungen an den Zaunanlagen und Fallwild (Schwarzwild) sollten unverzüglich dem Veterinäramt unter der Rufnummer 03984 70-4039 oder E-Mail ata@uckermark.de gemeldet werden“, so der Amtstierarzt.

Vor dem Hintergrund des aktuellen Seuchengeschehens wird eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen, in der alle erforderlichen Bekämpfungs- und Vorsichtsmaßnahmen enthalten sind. Dazu gehören u.a. Nutzungseinschränkungen für bestimmte Flächen.

Schweinhalter im Umfeld der Fundorte sind aufgefordert, die Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Betrieben zu verstärken und zwingend einzuhalten.

Quelle: Landkreis Uckermark

Weitere Informationen zum Thema: www.uckermark.de/asp