Direkt zum Inhalt Direkt zur Hauptnavigation

Sprachauswahl

Suche Hilfe
zum Stichwortverzeichnis

Standardnavigation

Hauptnavigation

Bekanntmachung der Ergebnisse der Wahlen der Gemeindevertretung in Pinnow

Die Wahlleiterin
Wahlgebiet Gemeinde Pinnow

Öffentliche Bekanntmachung der Ergebnisse der Wahlen der Gemeindevertretung in der Gemeinde Pinnow am 9. Juni 2024

Gemäß § 50 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) i. V. m. § 73 Abs. 8 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) gibt der Wahlleiter das Wahlergebnis, die Namen der gewählten Bewerber und die Namen der Ersatzpersonen in der festgestellten Reihenfolge bekannt.

Der Wahlausschuss der Gemeinde Pinnow hat in seiner Sitzung am 13. Juni 2024 das Ergebnis der Wahl zur Gemeindevertretung wie folgt festgestellt:

Ergebnisse der Wahl der Gemeindevertretung

Wahlberechtigte 726
Wähler 553
Ungültige Stimmzettel 11
Gültige Stimmen 1.617
davon entfallen auf Zahl der Sitze
Liste für Pinnow 673 4
Einzelwahlvorschlag Christin Beder 87 0
Wir für Pinnow 857 6
Zahl der Sitze insgesamt 10

Gewählte Bewerber, Ersatzpersonen und ihre Stimmenzahlen:

Liste für Pinnow (Liste für Pinnow):

Gewählte Bewerber: 1. Kubik, Martin 226
2. Nagel, Mike 135
3. Bock, Niklas 107
4. Hoffmann, Phillip 85
Ersatzpersonen: 1. Hugger, Ralf 72
2. Podschadel, Gerd 48

Einzelwahlvorschlag Christin Beder:

Weder gewählte Bewerberin noch Ersatzpersonen: 1. Beder, Christin 87

Wir für Pinnow (WfP):

Gewählte Bewerber: 1. Kotzian, Walter 280
2. Peters, Karsten 121
3. Brückner, Margrit 77
4. Deutschland, Karsten 75
5. Dittmann, Janine 47
6. Sonnemann, Eric 42
Ersatzpersonen: 1. Schlufter, Hanka 41
2. Dittmann, Benjamin 35
3. Donth, Ingo 29
4. Haser, Svea 29
5. Schiller, Yasmin 27
6. Weber, Torsten 22
7. Richter, Ilona 16
8. Holzwarth, Annalena 16

Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl kann nach § 55 BbgKWahlG mit der Begründung erhoben werden, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist. Der Wahleinspruch ist binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe bei der Wahlleiterin schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.

Schwedt/Oder, den 13. Juni 2024

gez. Kathleen Werner
Wahlleiterin