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Beglaubigung von Abschriften und Unterschriften im Standesamt

Im Standesamt werden Abschriften, wenn die Urschrift von einer anderen Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer anderen Behörde benötigt wird, sowie Unterschriften beglaubigt.

Bei Personenstandsurkunden, wie Geburtsurkunde, Eheurkunde und Sterbeurkunde, wenden Sie sich an die Behörde, die die Urkunde ausgestellt hat. Wurde zum Beispiel Ihre Eheurkunde im Standesamt Schwedt ausgestellt, dann kann auch nur dort eine Zweiturkunde angefertigt werden.

Das Standesamt ist an die Aufrufanlage im Rathaus angeschlossen.

Gebühren – Entgelte

  • 3,00 EUR bis 6,00 EUR je nach Art der Beglaubigung

Rechtsgrundlagen

  • Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfGBbg) §§ 1, 33, 34
  • Sozialgesetzbuch (SGB) Zehntes Buch (X) § 29
  • Verwaltungsgebührensatzung

Anträge – Formulare – Unterlagen

  • Original und Kopie des Schriftstückes
  • Personalausweis

Kontakt mit dem Standesamt

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

Datenschutz:*

Zuständigkeit

Standesamt

Ansprechpartner
Frau Karin Schütz
Zimmer
Rathaus, Raum 1.16
Telefon
03332 446-830
Ansprechpartner
Frau Doreen Wagner
Zimmer
Rathaus, Raum 1.14
Telefon
03332 446-833
Ansprechpartner
Frau Marie Hoffmann
Zimmer
Rathaus, Raum 1.15
Telefon
03332 446-832
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 5
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 22116
standesamt.stadt
@schwedt.de
Kontaktformular

Sprechzeiten

Di.
9–12 und 13–18 Uhr
Do.
9–12 und 13–15 Uhr
Online-Terminvergabe

Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen