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Bereitstellung von Wahlgräbern

    Wahlgräber sind Grabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht erworben werden kann. Der Nutzungsberechtigte kann Ort und Lage der Grabstätten und eine Nutzungszeit wählen. Die Nutzungsdauer kann verlängert werden.

    In einer Wahlgrabstätte können nur die Personen beigesetzt werden, die der Nutzungsberechtigte benannt hat. Es ist nur eine Erdbestattung mit einem Verstorbenen in einem Sarg zulässig. Zusätzlich können je Wahlgrab zwei Urnen dazu bestattet werden.   

    Gebühren – Entgelte

    Die Gebühren entsprechend Friedhofsgebührensatzung beziehen sich auf den Friedhof Schwedt/Oder. Die Gebühren für die Friedhöfe in den Ortsteilen sind deren Satzungen zu entnehmen.

    Rechtsgrundlagen

    • Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
    • Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Bestattungsgesetz – BbgBestG) vom 7. November 2001
    • Friedhofssatzung
    • Friedhofsgebührensatzung

    Anträge – Formulare – Unterlagen

    Alle Formalitäten einschließlich der Beantragung des Beisetzungstermins erledigt das beauftragte Bestattungsunternehmen in Absprache mit der Friedhofsverwaltung.

    Kontakt mit der Friedhofsverwaltung

    Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

    Datenschutz:*

    Zuständigkeit

    Friedhofsverwaltung

    Ansprechpartner
    Frau Katrin Kuhnert
    Telefon
    03332 259930
    Adresse
    Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 4
    Neuer Friedhof 1
    16303 Schwedt/Oder
    Fax
    03332 259935
    friedhofsverwaltung.stadt
    @schwedt.de
    Kontaktformular

    Sprechzeiten

    Di.
    9–12 und 13–18 Uhr
    Do.
    9–12 und 13–15 Uhr
    Fr.
    9–12 Uhr
    Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen

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