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Ehe für alle

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts am 1. Oktober 2017 ist es nicht mehr möglich, eine Lebenspartnerschaft in Deutschland neu zu begründen.

Die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe entspricht rechtlich einer Eheschließung. Diese Umwandlung (Eheschließung) muss zu einem neuen Termin mit Unterschrift der Erklärenden, des mitwirkenden Standesbeamten und etwaiger Zeugen tatsächlich erfolgen.

Die betroffenen Lebenspartner melden die Umwandlung ihrer Lebenspartnerschaft bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Lebenspartner seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, an. Für die Umwandlung selbst ist jedes deutsche Standesamt zuständig.

Das Standesamt ist an die Aufrufanlage im Rathaus angeschlossen.

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
  • Personenstandsgesetz (PStG)
  • Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung – PStV)
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV)
  • Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern (Gebührenordnung des Ministers des Innern – GebOMI), Tarifstelle 12

    Gebühren

    • 51,00 EUR (Prüfung der Ehevoraussetzungen)
    • 45,00 bis 150,00 EUR (Vornahme der Eheschließung)
    • 15,00 EUR (Eheurkunde)
    • 7,50 EUR (für ein zweites und jedes weitere Stück der Urkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird)

    Anträge – Formulare – Unterlagen

    • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
    • beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gegebenenfalls Lebenspartnerschaftsurkunde
    • erweiterte Meldebescheinigung zur Vorlage für das Standesamt
    • Personalausweis

    Vertretung bei der Anmeldung:

    Ist einer der Lebenspartner verhindert, die beabsichtigte Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe persönlich anzumelden, so soll er eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, dass er mit der Anmeldung durch den anderen Lebenspartner einverstanden ist.

    • Formular: Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung

    Kontakt mit dem Standesamt

    Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

    Datenschutz:*

    Zuständigkeit

    Standesamt

    Ansprechpartner
    Frau Karin Schütz
    Zimmer
    Rathaus, Raum 1.16
    Telefon
    03332 446-830
    Ansprechpartner
    Frau Doreen Wagner
    Zimmer
    Rathaus, Raum 1.14
    Telefon
    03332 446-833
    Ansprechpartner
    Frau Marie Hoffmann
    Zimmer
    Rathaus, Raum 1.15
    Telefon
    03332 446-832
    Adresse
    Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 5
    Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
    16303 Schwedt/Oder
    Fax
    03332 22116
    standesamt.stadt
    @schwedt.de
    Kontaktformular

    Sprechzeiten

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