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Gewerbeanzeige – Zweitausfertigung

Bei Verlust der originalen Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung ist es möglich, eine Zweitausfertigung der Anzeigenbestätigung zu beantragen.

Die Beantragung einer Zweitschrift muss schriftlich mit einer kurzen Begründung erfolgen. Bei persönlicher Vorsprache im Gewerbeamt erfolgt die Ausstellung in der Regel sofort.

Gebühren

  • 10,00 EUR – je Gewerbeanzeige

Rechtsgrundlagen

  • § 15 Gewerbeordnung (GewO)
  • Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAEGebO)

Anträge – Formulare – Unterlagen

  • formloser schriftlicher Antrag, mit kurzer Begründung
  • Personalausweis

Kontakt mit dem Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

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Zuständigkeit

Gewerbeangelegenheiten

Ansprechpartner
Frau Nathalie Suckow
Zimmer
Rathaus, Raum 2.19
Telefon
03332 446-660
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 6
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 446-612
gewerbeamt.stadt
@schwedt.de
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Sprechzeiten

Di.
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Do.
9–12 und 13–15 Uhr
Fr.
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Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen