Gleichstellung von Mann und Frau
Im Land Brandenburg haben Gemeinden mit eigener Verwaltung zur Verwirklichung des Grundrechtes der Gleichberechtigung von Frau und Mann Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.
Die wesentlichen Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten sind:
- Artikulation und Vertretung der Bedürfnisse und Interessen von Frauen,
- Vermittlung zwischen Frauenbewegung, Bürgerinnen, Verwaltung und Politik,
- Konzeptionierung und Initiierung systematischer Gleichstellungspolitik,
- Information und Beratung.
Ziele der Gleichstellungsarbeit sind:
- der Abbau von Gleichstellungsdefiziten im örtlichen Lebensumfeld und in der Verwaltung,
- Strukturveränderungen zur Verbesserung der Situation von Frauen in allen Lebensbereichen.
Die Umsetzung der Zielsetzung bedeutet für die Gleichstellungsbeauftragte, dass sie sowohl verwaltungsintern als auch verwaltungsextern tätig wird. Als Teil der Kommunalverwaltung ist die Gleichstellungsbeauftragte zuständig für das gesamte Gemeindegebiet und nicht ausschließlich für die weiblichen Personen.
Rechtsgrundlagen
- Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
- Landesgleichstellungsgesetz des Landes Brandenburg (LGG)
Hinweis
Um telefonische Terminvereinbarung wird gebeten.