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Lohnsteuerkarte

Die Papierlohnsteuerkarte wurde im September 2009 für das Jahr 2010 letztmalig ausgestellt und behält ihre Gültigkeit über das Jahr 2010 hinaus bis der Lohnsteuerabzug endgültig durch das elektronische Verfahren, nach derzeitigen Informationen im Jahr 2012, abgelöst wird.

Dazu wird beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab dem 1. November 2010 ein bundeseinheitlicher Datenpool (ELStAM-Datenbank) eingerichtet, in dem die für das Lohnsteuerabzugsverfahren benötigten Daten vorgehalten werden.

Änderung der Zuständigkeiten

In diesem Zusammenhang ergeben sich Änderungen in der Zuständigkeit hinsichtlich der Eintragungen, erstmaligen Ausstellung sowie Ausstellung bei Verlust der Papierlohnsteuerkarte. Bisher konnten Arbeitnehmer gemäß § 39 Absatz 5 Einkommensteuergesetz (EStG) bis zum 30. November bei der Stadt Schwedt/Oder, Einwohnermeldebehörde, Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte ändern lassen.

Anders als in den Vorjahren behält die Lohnsteuerkarte 2010 auch im Jahr 2011 ihre Gültigkeit. Eintragungen mit Wirksamkeit ab dem 01.01.2011 sind ausschließlich durch das zuständige Finanzamt vorzunehmen. Die Finanzämter stellen bei Bedarf ab 01.01.2011 anstatt von Papierlohnsteuerkarten Bescheinigungen für den Lohnsteuerabzug (so genannte Ersatzbescheinigungen) mit den steuerlichen Daten aus. Dies gilt insbesondere für die erstmalige Ausstellung in 2011 sowie für die Ausstellung bei Verlust der Papierlohnsteuerkarte.

Werden im Jahr 2010 Lohnsteuerkarten beantragt, die erstmals im Jahr 2011 zum Steuerabzug führen, werden diese nicht mehr durch die Einwohnermeldebehörde der Stadt Schwedt/Oder ausgestellt. In diesen Fällen liegt die Zuständigkeit zur Ausstellung der Ersatzbescheinigung beim Finanzamt.

Finanzamt Angermünde
Jahnstraße 49, 16278 Angermünde, Telefon: 03331 267-0
Internet: www.fa-angermuende.brandenburg.de und www.finanzamt.de