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Schaustellung von Personen

Wer gewerbemäßig Schaustellungen von Personen (zum Beispiel Table-Dance- oder Striptease-Veranstaltungen) in seinen Geschäftsräumen veranstalten oder für deren Veranstaltung seine Geschäftsräume zur Verfügung stellen will, bedarf der Erlaubnis.

Dies gilt nicht für Darbietungen mit überwiegend künstlerischem, sportlichem, akrobatischem oder ähnlichem Charakter.

Gebühren

  • 145,00 EUR bis 869,00 EUR – mit unbeschränkter Geltungsdauer
  • 58,00 EUR bis 350,00 EUR – mit beschränkter Geltungsdauer

Rechtsgrundlagen

  • § 33a Gewerbeordnung (GewO)
  • Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAEGebO)

Anträge – Formulare – Unterlagen

Antrag einer natürlichen Person:

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Schaustellung von Personen (im Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten erhältlich)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
  • Bau- bzw. Nutzungsgenehmigung der unteren Bauaufsichtsbehörde
  • maßstabsgerechte Grundrisszeichnung der Betriebsräume

Antrag einer juristischen Person:

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Schaustellung von Personen (im Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten erhältlich)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
  • Bau- bzw. Nutzungsgenehmigung der unteren Bauaufsichtsbehörde
  • maßstabsgerechte Grundrisszeichnung der Betriebsräume
  • aktueller Auszug aus dem Handelsregister

für jeden Geschäftsführer bzw. alle Vertretungsberechtigten zusätzlich:

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde

Kontakt mit dem Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

Datenschutz:*

Zuständigkeit

Gewerbeangelegenheiten

Ansprechpartner
Frau Nathalie Suckow
Zimmer
Rathaus, Raum 2.19
Telefon
03332 446-660
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 6
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 446-612
gewerbeamt.stadt
@schwedt.de
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Sprechzeiten

Di.
9–12 und 13–18 Uhr
Do.
9–12 und 13–15 Uhr
Fr.
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Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen