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Lärm, Lärmbelästigung, Lärmschutz

Ausnahme­genehmigung gemäß Landes­immissions­schutz­gesetz (Lärmschutz)

Die Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr dient der Nachtruhe. In dieser Zeit sind alle Betätigungen verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören, beispielsweise Musik. Auf öffentlichen Flächen, in öffentlichen Anlagen sow...

Immissionen (insbesondere Lärm)

Lärm ist ein hörbarer Schall, der eine gewollte Stille stört und damit zur Beeinträchtigung des menschlichen Wohlbefindens führen kann.Jeder hat durch rücksichtsvolles Verhalten dafür zu sorgen, dass unzulässig...

Lärmaktionsplanung

Bereits im Jahr 2002 wurde vom Europäischen Parlament und Rat eine einheitliche Richtlinie für ganz Europa verfasst, die bestrebt war, schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhinde...