Direkt zum Inhalt Direkt zur Hauptnavigation

Sprachauswahl

Suche Hilfe
zum Stichwortverzeichnis

Standardnavigation

Hauptnavigation

Wählbarkeitsbescheinigung

Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlags nachweisen, dass sie die Voraussetzungen für das „passive Wahlrecht“ erfüllen, also wählbar sind.

Eine Wählbarkeitsbescheinigung erhalten Sie gegen Vorlage eines Personaldokuments bei der Meldebehörde der Stadt Schwedt/Oder. Sollten Sie nicht persönlich vorsprechen können, erteilen Sie bitte einer Person Ihres Vertrauens eine entsprechende Vollmacht zur Einholung der Bescheinigung. Die Bescheinigung kann auch per E-Mail beantragt werden. Dazu senden Sie einen formlosen Antrag mit einer Kopie Ihres Personalausweises.

Gebühren – Entgelte

  • keine

Rechtsgrundlagen

  • Bundeswahlgesetz ( BWahlG)
  • Bundeswahlordnung (BWO)
  • Brandenburgisches Landeswahlgesetz (BgbLWahlG)
  • Brandenburgische Landeswahlverordnung (BbgLWahlV)
  • Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG)
  • Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV)

Anträge – Formulare – Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • gegebenenfalls Vollmacht

Kontakt mit der Meldebehoerde

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.
Wollen Sie einen Termin buchen, folgen Sie diesem Link: https://schwedt.flexappoint.de!

Datenschutz:*

Zuständigkeit

Meldebehörde

Ansprechpartner
Herr Tobias Steinbrück
Zimmer
Rathaus, Raum 1.12
Telefon
03332 446-853
Ansprechpartner
Frau Martina Rinkau
Zimmer
Rathaus, Raum 1.71
Telefon
03332 446-852
Ansprechpartner
Herr Patrick Kraftzik
Zimmer
Rathaus, Raum 1.71
Telefon
03332 446-854
Ansprechpartner
Frau Marina Schander
Zimmer
Rathaus, Raum 1.71
Telefon
03332 446-851
Ansprechpartner
Frau Christine Hauschild
Zimmer
Rathaus, Raum 1.71
Telefon
03332 446-856
Ansprechpartner
Frau Anke Damaszek
Zimmer
Rathaus, Raum 1.10D
Telefon
03332 446-239
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 5
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 22116
meldewesen.stadt
@schwedt.de
Kontaktformular

Sprechzeiten

Mo.
8:30–12:00 Uhr (ohne Termin)
Weitere Zeiten nur nach Termin­verein­barung:
Online-Terminvergabe
telefonisch 03332 446-0

Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen