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Wahlschein-Beantragung

Foto: Tablet mit der Internetseite zur Wahlscheinbeantragung
Die Briefwahl­unterlagen können online beantragt werden.
Für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 können Wahl­scheine und Brief­wahl­unterlagen jetzt schon schriftlich oder online beantragt werden (auch ohne Wahlbenachrichtigungsbrief).

Dafür sind folgende Angaben der antragstellenden Person notwendig:

  • Vorname, Familienname,
  • Geburtsdatum,
  • Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort),
  • ggf. weitere Adresse, an die die Unterlagen gesendet werden sollen.
     

Den Wahlbenachrichtungsbrief erhalten Sie spätestens am 2. Februar 2025.

Ein Wähler bzw. eine Wählerin mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.

Schriftliche Beantragung

Die Schriftform ist möglich durch den ausgefüllten Antrag aus dem Wahlbenachrichtungsbrief, per E-Mail: wahlen.stadt@schwedt.de, Telefax (03332 22116) oder einen formlosen Brief, wenn der Antrag die notwendigen Angaben enthält.

Postanschrift: Stadt Schwedt/Oder, Wahlbehörde, Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5, 16303 Schwedt/Oder

Online-Beantragung

Bitte nutzen Sie dazu den auf der Wahlbenachrichtgung abgedruckten QR-Code. Prüfen Sie die voreingetragenen Daten und senden Sie Ihren Antrag ab.

Alternativ können Sie diesen Link www.wahlschein.de/12073532 nutzen, müssen dann aber alle Angaben erst eintragen.

Mündliche Beantragung

Erst ab Anfang Februar 2025 (Der genaue Termin steht noch nicht fest.) können Wahlunterlagen auch persönlich in der Meldebehörde während der Sprechzeiten abgeholt werden.
Sie benötigen keinen Termin, ziehen am Markenspender für „Wahlen“ eine Aufrufmarke und begeben sich in den Wartebereich in der 1. Ebene (roter Flur).

Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

Sprechzeiten der Meldebehörde

Montag: 9–12 Uhr
Dienstag: 9–12 und 13–18 Uhr
Donnerstag: 9–12 und 13–15 Uhr
Freitag: 9–12 Uhr

Zustellung der Briefwahlunterlagen

Die Briefwahlunterlagen werden bereits vorbereitet, können aber erst nach Druck der Stimmzettel verschickt werden. Dies wird frühestens ab dem 3. Februar 2025 sein. Es kann daher vorkommen, dass Wahlscheine das Datum von Mitte bzw. Ende Januar tragen, obwohl die Briefwahlunterlagen erst im Februar verschickt werden.

Wir bitten Sie höflichst, bis dahin von Nachfragen zum Verbleib der Wahlunterlagen abzusehen.