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Reisegewerbe

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung (zum Beispiel ohne vorherige Terminverabredung) außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

  • Waren verkauft oder Bestellungen vertreibt oder ankauft,
  • Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
  • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder auch nach Schaustellerart ausübt.
     

Wer ein Reisegewerbe ausüben will, benötigt hierzu eine Reisegewerbekarte.

Gebühren

  • 45,00 EUR bis 566,00 EUR – für die unbefristete Erteilung
  • 30,00 EUR bis 300,00 EUR – für die befristete Erteilung, je angefangenes Jahr
  • 18,00 EUR – Ausstellung einer Zweitschrift oder beglaubigten Kopie der Reisegewerbekarte

Rechtsgrundlagen

  • § 55 Gewerbeordnung (GewO)
  • Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAEGebO)

Anträge – Formulare – Unterlagen

Antrag einer natürlichen Person:

  • Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte (im Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten erhältlich)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
  • ein Lichtbild aus neuester Zeit
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung – bei Schaustellerbetrieben (§ 1 SchHV)

Antrag einer juristischen Person:

  • Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte (im Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten erhältlich)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung – bei Schaustellerbetrieben (§ 1 SchHV)

für jeden Geschäftsführer bzw. alle Vertretungsberechtigten zusätzlich:

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde

Kontakt mit dem Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

Datenschutz:*

Zuständigkeit

Gewerbeangelegenheiten

Ansprechpartner
Frau Nathalie Suckow
Zimmer
Rathaus, Raum 2.19
Telefon
03332 446-660
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 6
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 446-612
gewerbeamt.stadt
@schwedt.de
Kontaktformular

Sprechzeiten

Di.
9–12 und 13–18 Uhr
Do.
9–12 und 13–15 Uhr
Fr.
9–12 Uhr
Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen