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Vergnügungssteuer, Spielgeräteanmeldung

Vergnügungssteuer wird für das Aufstellen von Spielgeräten in Spielhallen, Gaststätten, Spielklubs, Spielkasinos und ähnlicher Einrichtungen erhoben.  

Gemäß der Anmeldung bzw. nach Änderungsmeldung wird die Steuer mittels Bescheid erhoben.

Zahlungstermine 

  • einen Monat nach Erteilung des Steuerbescheides

Steuern

  • entsprechend Vergnügungssteuersatzung der Stadt Schwedt/Oder

Rechtsgrundlagen

  • Vergnügungssteuersatzung der Stadt Schwedt/Oder

Anträge – Formulare – Unterlagen

  • Formular zur Abrechnung der Vergnügungssteuer
  • Formular: SEPA-Basislastschriftmandat

Kontakt mit dem Fachbereich 2

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

Datenschutz:*

Zuständigkeit

Steuern

Ansprechpartner
Frau Christine Schober
Zimmer
Rathaus, Raum 1.86
Telefon
03332 446-286
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 2
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 446-252
finanzen.stadt
@schwedt.de
Kontaktformular

Sprechzeiten

Di.
9–12 und 13–18 Uhr
Do.
9–12 und 13–15 Uhr
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Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen