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Medizinische Leistungen zur Rehabilitation (Beratung und Antragstellung)

Die Mitarbeiterin des Bereiches Bürgerberatung und Sozialversicherung der Stadtverwaltung Schwedt/Oder

  • erteilt Auskunft auf dem Gebiet der Sozialversicherungen,
  • nimmt Anträge entgegen auf 
    • medizinische Leistungen zur Rehabilitation, 
    • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, 
    • Entwöhnungsbehandlungen,
    • onkologische Rehabilitation,
    • Rehabilitation für Kinder,
  • ist behilflich bei der Beschaffung fehlender Unterlagen,
  • gibt Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge,
  • hilft bei der Formulierung von Schreiben an den Leistungsträger,
  • gibt Erläuterungen zu den Bescheiden.
     

Die Bürger erhalten hier

  • Anträge auf
    • medizinische Leistungen zur Rehabilitation,
    • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
    • Entwöhnungsbehandlungen,
    • onkologische Rehabilitation,
    • Rehabilitation für Kinder
  • und Formulare zur Einholung eines ärztlichen Befundberichtes, sofern sie diese nicht schon von der Krankenversicherung erhalten haben.
     

Folgende Fristen sind zu beachten:

  • Widerspruchsfrist: ein Monat nach Zugang des Bescheides (beim Leistungsträger)
  • Klagefrist: ein Monat nach Zugang des Widerspruchsbescheides (beim zuständigen Sozialgericht)
     

Um Wartezeiten zu vermeiden bzw. zu verkürzen ist eine vorherige Terminabsprache empfehlenswert.

Gebühren – Entgelte

  • keine

Rechtsgrundlagen

  • Sozialgesetzbuch IV § 93
  • Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch
  • Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch
  • Sozialgesetzbuch VI

Anträge – Formulare – Unterlagen

  • Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Entwöhnungsbehandlungen, onkologische Rehabilitation, Rehabilitation für Kinder
  • Personalausweis
  • Rentenversicherungsnummer/Rentenversicherungsträger
  • Krankenversicherung (Name, Anschrift, Krankenversicherungsnummer)
  • Geldinstitut, IBAN – International Bank Account Number und BIC – Bank Identifier Code
  • Persönliche Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke
  • Nachweis vom Arbeitsamt und der Krankenkasse
  • eventuell vorhandene Rentenbescheide
  • sofern vorhanden SV-Ausweis der DDR
  • Name, Anschrift, Telefonnummer der behandelnden Ärzte
  • ärztlicher Befundbericht

Kontakt mit dem Fachbereich 5

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

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Zuständigkeit

Bürgerberatung und Sozialversicherung

Ansprechpartner
Frau Ute Broszies-Klein
Zimmer
Rathaus, Raum 2.18
Telefon
03332 446-840
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 5
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 446-612
buergeranliegen.stadt
@schwedt.de
Kontaktformular

Sprechzeiten

Mo.
9–12 Uhr
Di.
9–12 und 13–18 Uhr
Do.
9–12 und 13–15 Uhr
Fr.
9–12 Uhr
Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen