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Digitale Parkplatz-Ãœberwachung (Archiv)

Foto: Parkplatz am Discounter
Ein Teil des Parkplatzes an der Rosa-Luxemburg-Straße ist uneingeschränkt nutzbar. Nur die Flächen nahe dem Discounter sind zeitlich befristet kostenfrei zu nutzen.

Achten Sie auf die Parkplatz-Beschilderung

Parkgebühren werden in Schwedt/Oder nur an wenigen Stellen erhoben. Die öffentlichen Parkplätze können alle kostenfrei genutzt werden. Allerdings gibt es an einigen Orten zeitliche Befristungen, wie zum Beispiel am Rathaus. Hier sollte im Fahrzeug deutlich sichtbar eine Parkuhr eingestellt sein.

Für privat bewirtschaftete Stellflächen sind die jeweiligen Eigentümerinnen bzw. Eigentümer verantwortlich. Ihnen obliegt die Herrichtung und Pflege dieser Plätze. Sie können Parkgebühren erheben oder zeitliche Einschränkungen festsetzen.

Modernste Parküberwachungen sind inzwischen auch per Videokamera möglich. Hier ist keine Parkuhreinstellung im Auto notwendig. Bei Überschreitung der eingeräumten kostenfreien Parkzeit wird dann automatisch eine Vertragsstrafe in Anlehnung an den öffentlichen Bußgeldkatalog in Rechnung gestellt.

In jedem Fall muss eine zeitliche Begrenzung und auch eine kamerabasierte Datenerfassung deutlich sichtbar am Ort kenntlich machen sein.

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