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Keine Fütterung von Wild und herrenlosen Tieren (Archiv)

Foto: draußen abgestellter Topf mit Suppe
Suppenreste sind kein Tierfutter!
Die Schwedter Stadtordnung regelt, dass herrenlose Tiere, außer Singvögel im Winter, auf Straßen und in öffentlichen Anlagen nicht gefüttert werden dürfen. Als Füttern gilt auch das Auslegen oder Anbieten von Futter.

Seit Dezember 2022 stellt der Stadtordnungsdienst fest, dass im Hugenottenpark sogar Essenreste in Töpfen angeboten werden. Ermittlungen nach einem Verursacher waren bislang erfolglos. Deshalb wendet sich der Stadtordnungsdienst mit dieser Sache an die Öffentlichkeit, um einerseits aufzuklären, welche Gefahren diese falsch verstandene Tierliebe mit sich bringt und andererseits, um die Bevölkerung zu sensibilisieren.

Insbesondere im Bereich des Schwedter Bollwerks gab es in der Vergangenheit immer wieder Probleme mit Schädlingen (z. B. mit Ratten). Nicht ohne Grund enthält die Stadtordnung ein Fütterungsverbot. Das Füttern mit Essenresten birgt zudem die Gefahr, dass andere Wildtiere (z. B. Füchse oder Wildschweine) angelockt werden, die Scheu vor Menschen verlieren und so zum Problemfall werden. Darüberhinaus ist das angebotene Futter nicht artgerecht und wird mitunter von den Tieren nicht vertragen.

Um Beachtung des Fütterungsverbotes, auch im Interesse des Tierschutzes, wird ausdrücklich gebeten.

Downloads

Faltblatt „Informationen zu Wildtieren in Schwedt/Oder“

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt Schwedt/Oder (Stadtordnung)