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Kinderreisepass wird abgeschafft (Archiv)

Foto: Mädchen mit Sonnenbrille lehnt an einem Rollkoffer
Kinder jeden Alters benötigen auf Reisen ein eigenes Ausweisdokument.
Kinderreisepässe werden nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert und aktualisiert.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablauf weiterhin ihre Gültigkeit.

Ab 1. Januar 2024 wird der Kinderreisepass abgeschafft.

Gemäß des Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens, veröffentlicht im BGBl. Teil I 2023, Nr. 271, wird der Kinderreisepass zum 1. Januar 2024 abgeschafft. 

Deutsche Staatsangehörige können – unabhängig vom Alter – weiterhin wie gewohnt mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise beantragen. Personalausweise sind als Reisedokument innerhalb der EU anerkannt und sowohl für erwachsene Personen als auch für Kinder vollkommen ausreichend. Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in über 190 Staaten weltweit und nimmt im internationalen Vergleich damit stets einen der vordersten Plätze ein.

Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig.
Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, so dass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist.
Das Ausweisdokument ist dann vorzeitig ungültig und es muss rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument für Ihr Kind beantragt werden.

Die Gebühr für einen Reisepass für Personen unter 24 Jahren beträgt 37,50 Euro und die Gebühr für einen Personalausweis für Personen unter 24 Jahren beträgt 22,80 Euro.

Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: www.bmi.bund.de

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