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Wie viele Schwerbehinderte fahren Bus? (Archiv)

Foto: Bus auf der Lindenallee
Schwerbehinderte Fahrgäste werden kostenlos befördert.

Darf ich bitte Ihren Fahrausweis sehen? Diese Frage wird den Fahrgästen in den Bussen der Uckermärkischen Verkehrsgesellschaft mbH (UVG) Anfang Juli des Öfteren gestellt werden, denn es wird eine Schwer­behinderten­erhebung durchgeführt.

In der Zeit vom 5. bis 25. Juli 2021 findet eine Schwerbehindertenerhebung auf den Linien der UVG statt. Diese wird durch gesondert ausgewiesenes Personal durchgeführt und ist während seines Dienstes berechtigt, die Fahrausweise zur Einsichtnahme zu verlangen.

Warum führen wir die Schwerbehindertenerhebung durch? Schwerbehinderte Fahrgäste sind nach Maßgabe des IX. Sozialgesetzbuch kostenfrei zu befördern. Die Kosten für diese Beförderung werden Unternehmen ebenfalls auf der Basis des IX. Sozialgesetzbuches erstattet. Wenn ÖPNV-Unternehmen mehr schwerbehinderte Fahrgäste befördern als es der Pauschalsatz ausweist, ist durch die Unternehmen ein individueller Nachweis zu führen. Dies geschieht im Rahmen einer sogenannten Schwerbehindertenerhebung, welche durch eine Ausführungsrichtlinie des Landes Brandenburg geregelt ist und in vier genau vorgeschriebenen Perioden erfolgt.

Weitere Informationen auf der Homepage www.WirbewegenSie.de.